Wer Merch über einen eigenen Onlineshop an Endkunden in Deutschland verschickt, fällt unter das Verpackungsgesetz, ohne Mindestgrenze. Pflicht sind die kostenlose LUCID-Registrierung vor dem ersten Versand, die Lizenzierung der Versandverpackungen bei einem dualen System und die Mengenmeldung. Seit dem 12. August 2026 gilt dafür das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zusammen mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 200.000 Euro und gesperrte Angebote.
Verpackungsgesetz für Bands und Künstler mit eigenem Merch-Shop
Sobald Merch im Karton an Fans geht, wird aus einem Bandshop rechtlich ein Versandhändler. Damit gelten die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz, egal ob im Jahr 50 oder 5.000 Pakete verschickt werden. Seit August 2026 kommen neue Regeln und Übergangsfristen hinzu, die auch bereits registrierte Shops betreffen.
Wer unter das Verpackungsgesetz für Merchandise und Onlineshops fällt
Das Verpackungsgesetz verpflichtet Unternehmen, die verpackte Ware in Umlauf bringen, Sammlung und Recycling der Verpackungen mitzufinanzieren. Bis August 2026 galt dafür das VerpackG, seitdem das VerpackDG zusammen mit der EU-Verpackungsverordnung.¹³ Im Sprachgebrauch heißt es weiterhin Verpackungsgesetz.
Als Hersteller gilt, wer mit Ware befüllte Verpackungen erstmals an Endkunden in Deutschland abgibt. Beim Verpackungsgesetz für Merchandise ist das in der Regel der Shop-Betreiber, der das Shirt verpackt und verschickt. Eine Umsatz- oder Mengengrenze gibt es nicht, die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Band-GbR, Solo-Künstler und Creator mit eigenem Shop sind gleichermaßen betroffen.
Relevant sind alle Verpackungen, die beim Endkunden als Abfall anfallen, etwa Versandkartons, Versandtaschen, Polybeutel, Füllmaterial und Klebeband. Laut Zentraler Stelle Verpackungsregister sind Versandverpackungen ausnahmslos systembeteiligungspflichtig.²
Pflichten nach dem Verpackungsgesetz: Registrierung, Lizenzierung und Datenmeldung
Das Verpackungsgesetz kennt drei Kernpflichten: die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Beteiligung der Verpackungen an einem dualen System und die Meldung der Mengen. Registrierung und Lizenz müssen vor dem ersten Paket stehen, auch bei einem Pre-Order-Drop. Registrierung und Datenmeldung lassen sich nicht an Dritte übertragen.
Für bestehende Shops laufen Übergangsfristen. Änderungen an bestehenden LUCID-Registrierungen sind bis zum 12. November 2026 nachzutragen, Systemverträge nach altem Recht enden spätestens am 31. Dezember 2026.
Verpackungsgesetz für Kleinunternehmer: Ausnahmen und Erleichterungen
Von Registrierung und Lizenzierung gibt es keine Ausnahme. Wer im Vorjahr weniger als zehn Tonnen systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf gebracht hat, meldet jedoch nur einmal jährlich bis zum 1. Juni. Für Kleinunternehmen mit bedruckten Kartons von deutschen Lieferanten gibt es zudem Sonderregeln, deren Anwendung vom Einzelfall abhängt.
LUCID-Registrierung einfach erklärt: Das Verpackungsregister LUCID
LUCID ist das öffentlich einsehbare Online-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).² Es bleibt auch unter dem VerpackDG bestehen, die Registrierung ist kostenlos.
LUCID-Registrierung für den Onlineshop: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Konto im LUCID-Portal anlegen und die E-Mail-Adresse bestätigen.
- Unternehmensdaten mit Steuernummer oder USt-IdNr. erfassen, exakt wie im späteren Vertrag mit dem dualen System.
- Alle Markennamen angeben, etwa Bandname, Künstlername oder Shopname.
- Angaben bestätigen und die Registrierungsnummer erhalten.
Kritisch sind die Details: welche Namen als Marke gelten, wie Nebenprojekte über denselben Shop behandelt werden und welche Rolle bei teilweise ausgelagertem Versand anzugeben ist. Ändern sich Name oder Adresse, muss die Registrierung unverzüglich angepasst werden. Die Registrierungsnummer fragen Marktplätze und Fulfillment-Partner regelmäßig ab.
Duales System und Verpackungslizenz: Systembeteiligungspflicht im Merch-Shop
Duale Systeme organisieren die Sammlung über Gelbe Tonne und Altpapier. Aus der Systembeteiligungspflicht folgt, dass jeder Hersteller dafür ein Entgelt zahlt, die sogenannte Verpackungslizenz. Bei der dualen System Lizenzierung lohnt der Vergleich von Kilopreis je Material, Mindestentgelt, Vertragslaufzeit und Bedingungen für Nachlizenzierungen.
Gemeldet werden Materialart und Gewicht in Kilogramm, berechnet aus dem Verpackungsgewicht pro Paket mal Paketanzahl. Bei Merch-Drops ist die Vorab-Schätzung schwierig: Zu wenig gemeldet führt zur Nachlizenzierung, zu viel zu unnötigen Kosten. Die Mengen müssen identisch beim System und in LUCID hinterlegt sein, die ZSVR gleicht beide automatisch ab.
Verpackungsgesetz bei Print-on-Demand und Fulfillment
Beim Verpackungsgesetz für Print-on-Demand und Fulfillment regelt der Vertrag, wer die Versandverpackungen lizenziert. Vor Vertragsschluss sollte geklärt sein, ob der Partner in eigenem Namen lizenziert, einen schriftlichen Nachweis liefert und die LUCID-Nummer des Shops benötigt. Fulfillment-Dienstleister dürfen nicht für unregistrierte Hersteller arbeiten und können den Versand sonst aussetzen.
Pakete, die selbst verschickt werden, etwa signierte Einzelstücke oder Tour-Restposten, bleiben in der Verantwortung des Shops. Zusätzliche Elemente wie Seidenpapier, Geschenkboxen oder Posterrollen gehören ebenfalls in die Mengenmeldung.

Verpackungsgesetz bei Auslandsversand, Marktplätzen und Mehrweg
LUCID gilt nur für Deutschland. Beim Versand in andere EU-Staaten greifen seit August 2026 grundsätzlich die Registrierungspflichten des jeweiligen Landes, ohne Niederlassung dort in der Regel mit Bevollmächtigtem. Marktplätze müssen vor dem Verkauf die Registrierungsnummer für das Kundenland prüfen. Ohne passende Angaben darf ein Angebot nicht online gehen. Für Mehrwegverpackungen und wiederverwendete Kartons gelten eigene Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Verpackungsgesetz Strafen: Bußgelder, Vertriebsverbot und Abmahnungen
Das VerpackDG sieht Bußgelder bis 200.000 Euro bei fehlender Systembeteiligung vor, bis 100.000 Euro bei fehlender oder falscher Registrierung und bis 10.000 Euro bei fehlerhaften Datenmeldungen.¹ Hinzu kommen Vertriebsverbot, mögliche Einziehung der Ware und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Da LUCID öffentlich ist, fällt eine fehlende Registrierung leicht auf. Ohne gültige Nummer schalten Plattformen Angebote nicht frei.
Mögliche Fehlerquellen sind ein Shop, der vor der Registrierung live geht, nie korrigierte Schätzmengen, fehlende Markennamen und fehlende Nachweise vom Fulfillment-Partner.
Checkliste: Versandverpackung lizenzieren und Verpackungsgesetz im Merch-Shop umsetzen
- Im LUCID Register registrieren und alle Markennamen eintragen
- Versandverpackungen bei einem dualen System lizenzieren
- Mengen beim System und in LUCID melden
- Nachweise und Verträge dauerhaft speichern
Lizenzentgelte und Zeitaufwand gehören in die Kalkulation jedes Artikels. Weniger Material senkt die Lizenzkosten direkt. Die EU-Verpackungsverordnung begrenzt den Leerraum in Versandverpackungen voraussichtlich frühestens ab 2030 auf 50 Prozent, ein hochwertiges Unboxing braucht daher passende Kartongrößen. Sammelmeldung zum 1. Juni und Vertragsfristen gehören in einen festen Kalender.
Rechtssicherheit beim Verpackungsgesetz: Quellen und Beratung
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister unter verpackungsregister.org, weitere Anlaufstellen sind IHK und Verbraucherzentrale.³ Ein Fachanwalt ist bei Abmahnungen, EU-weitem Versand oder gemischten Versandmodellen sinnvoll.
Fazit: Verpackungsgesetz und LUCID-Registrierung für Merch-Shops
Jeder Merch-Shop mit Versand an Endkunden in Deutschland muss registrieren, lizenzieren und melden. Seit August 2026 gelten dafür neue Regeln und Fristen, die auch bestehende Registrierungen betreffen. Verpackung und Versand gehören damit genauso zur Merch-Planung wie Design und Druck. Euer nächster Merch-Drop steht an und soll von Anfang an rund laufen? Dann meldet Euch bei uns und lasst uns gemeinsam loslegen!
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Alles auf einen Blick
- Jeder Merch-Shop ist betroffen: ohne Mindestgrenze, auch Kleinunternehmer.
- Pflichten vor dem ersten Paket: LUCID-Registrierung, Verpackungslizenz und Mengenmeldung.
- Neues Recht seit 12. August 2026: Das VerpackDG ersetzt das VerpackG, LUCID bleibt bestehen.
- Fulfillment entbindet nicht automatisch: Ohne Registrierungsnummer stoppen Plattformen und Dienstleister.
- Weniger Verpackung senkt die Lizenzkosten.